Eidesstattliche Erklärung des Läufers

Teilnahme am ALS-Benefizlauf - Gedenken an Jan Svočák

1) Teilnahme an der Veranstaltung

Ich erkläre, dass ich keine gesundheitlichen Probleme habe und dass ich fit genug bin, um zu starten an dieser Laufveranstaltung, an der ich freiwillig und auf eigene Verantwortung teilnehme. Ich machte Bekanntschaft mit die Bedingungen und Konditionen der Veranstaltung  und bei der Veranstaltung werde ich die organisatorischen Regelungen und Anweisungen der Veranstalter befolgen und respektieren. Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich alle mit meiner Teilnahme an dieser Veranstaltung verbundenen Risiken und Haftungen trage und für alle Gesundheits- und Sachschäden aufkomme, die ich dem Veranstalter, den Veranstaltungspartnern oder anderen an der Veranstaltung beteiligten Personen zufüge. Ich erkläre, dass ich im Falle einer Verletzung oder eines Schadens an meiner Gesundheit oder an meinem Eigentum keine Ansprüche an den Veranstalter oder an Dritte stellen werde. 


2) Laufen im vollen Verkehr

Ich erkläre, dass ich mit dem Gesetz Nr. 8/2009 Slg. (Gesetz über den Straßenverkehr und über Änderungen und Ergänzungen einiger Gesetze) vertraut bin, insbesondere mit den folgenden Abschnitten:

§ 2 (1) Straßenverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist die Benutzung von Autobahnen, Straßen, Gemeindestraßen und Sonderwegen.
§ 2 (2) Für die Zwecke dieses Gesetzes ist ferner Folgendes zu verstehen:

  • (f) ein Fußgänger ist auch ein Verkehrsteilnehmer zu Fuß gehend,
  • i) am Wegesrand ist der Teil der Straße, der vom Rand der Fahrbahn bis zum Fahrbahnrand reicht,
  • x) Fahrbahn ist ein befestigter Teil einer Straße, der hauptsächlich für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmt ist

§ 52 (1) Der Fußgänger ist verpflichtet, insbesondere den Gehweg zu benutzen, auf dem er nach rechts geht. Bei fehlendem oder unpassierbarem Bürgersteig auf dem linken Seitenstreifen gehenWenn es keinen Seitenstreifen gibt oder der Seitenstreifen unpassierbar ist, gehen Sie so nah wie möglich am linken Fahrbahnrand entlang.
§ 52 (3) Fußgänger dürfen auf dem Seitenstreifen oder am Rande der Fahrbahn gehen bis zu zwei nebeneinanderwenn sie den Straßenverkehr nicht gefährden oder einschränken, insbesondere bei eingeschränkter Sicht oder erhöhtem Verkehrsaufkommen. Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen müssen Fußgänger, die auf dem Seitenstreifen oder am Fahrbahnrand gehen, gut sichtbar folgende Kleidung tragen reflektierende Elemente oder das Tragen von reflektierender Sicherheitskleidung.
- 53 (1) Beim Überqueren einer Straße muss ein Fußgänger die Fußgängerübergang, Überführung oder Unterführung. An einem Fußgängerüberweg gehen Sie nach rechts. Ein Fußgänger darf die Fahrbahn nicht betreten, wenn sich ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug nähert; befindet sich der Fußgänger auf der Fahrbahn, so hat er diesem Fahrzeug unverzüglich die Vorfahrt zu gewähren.
(3) Außerhalb eines Fußgängerüberwegs ist es zulässig die Fahrbahn nur senkrecht zu ihrer Achse überqueren. Fußgänger dürfen die Fahrbahn außerhalb eines Fußgängerüberwegs nur dann überqueren, wenn sie unter Berücksichtigung des Abstands und der Geschwindigkeit der entgegenkommenden Fahrzeuge deren Fahrer nicht zu einer Richtungs- oder Geschwindigkeitsänderung veranlassen.
(4) Bevor der Fußgänger die Fahrbahn betritt, muss er sich vergewissern, dass er dies ohne Gefahr tun kannund darf nach dem Einfahren in die Fahrbahn nicht mehr auf der Fahrbahn verweilen oder aus irgendeinem Grund anhalten. Dies gilt sowohl auf als auch neben dem Fußgängerüberweg.


3) Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Als betroffene Person im Sinne des § 11 des Gesetzes Nr. 136/2014 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten in der geänderten Fassung erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Bürgervereinigung Športuj srdcom o.z., ID-Nr.: 50817132, Terasová 15/627, Svit, 05921 meine personenbezogenen Daten für den unten genannten Zweck zu verarbeiten. Für die Zwecke dieser Zustimmung bezeichnet der Begriff "Veranstaltung" den ALS Memorial Jan Svočák - Podtatranský cross Halbmarathon. Definierter Zweck: Anmeldung und Registrierung der Teilnahme an der Veranstaltung, Verarbeitung der Start- und Ergebnisliste der Veranstaltung, Erstellung einer Läuferdatei/eines Läuferkontos (Vor- und Nachname, Titel, Straße, Postleitzahl, Land, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht, E-Mail-Kontakt, Telefonkontakt, Versicherungsgesellschaft, Verarbeitung der Messung der erzielten Zeit bei der Veranstaltung, Bewertung der erzielten Zeit als sportliche Leistung bei der Veranstaltung, Veröffentlichung der erzielten Zeit auf der Website und anderen sozialen Netzwerken. Ich erkläre mich außerdem mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zweck der Zusendung von Ergebnissen sowie von Informationen oder organisatorischen Anweisungen und Vorschlägen an meine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer vor, während und nach der Veranstaltung einverstanden. Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten an alle Dritten, Partner und Sponsoren des Veranstalters weitergegeben werden dürfen. Außerdem erteile ich den Veranstaltern die volle Erlaubnis, meine Fotos von der Veranstaltung auf der Website und in den sozialen Medien für Dritte oder Partner und Sponsoren des Veranstalters zu verwenden.

Ich gebe meine freiwillige Zustimmung gemäß Gesetz Nr. 136/2014 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten in der geänderten Fassung.


4) Änderung in der Startliste

Nach Zahlung der Startgebühr für den "ALS Charity Run - Jan Svočák Memorial" ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr nicht möglich! Es ist auch nicht möglich, das Startgeld auf einen anderen Läufer zu übertragen. Bezahltes Startgeld bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung werden für wohltätige Zwecke verwirkt für begabte Personen.


5) Rechte der Organisatoren

Die Organisatoren behalten sich vor das Recht auf Änderung und Ergänzungen des Organisationsreglements, der Weisungen, des Veranstaltungsreglements oder der Absage der Veranstaltung. 


6) Erklärung des Teilnehmers

Durch die Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung zur Veranstaltung, der Teilnehmer erklärt, dass die angegebenen persönlichen Daten richtig, wahrheitsgemäß und aktuell sind, Andernfalls haftet er/sie für jeden Schaden, den er/sie dem Veranstalter durch unrichtige, falsche oder veraltete Angaben zufügt.